Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten … GG. Art. 5 Abs. 1
Wie man sieht, ist das Recht auf freie Meinungsäußerung bereits im Grundgesetz festgeschrieben. Doch wie weit gilt dieses Recht wirklich?
Im folgenden Blog werde ich einige reale und fiktive Beispiele anführen. Ich möchte hiermit ausdrücklich klarmachen, dass ich nicht die Meinung dieser Beispiele vertrete, sondern sie lediglich als Beispiel nutze.
Es ist wahr, in der Bundesrepublik Deutschland darf man seine Meinung frei äußern und muss keine Angst haben, dafür von der Staatsgewalt bestraft zu werden. Aber hier gibt es bereits eine erste Ausnahme: Sobald man eine Meinung äußert, die der sogenannten Volksverhetzung gleich kommt, ist es nach deutschem Recht eine Straftat. Wenn eine Person z.B. den Holocaust leugnet, kann sie dafür vom deutschen Rechtssystem zur Rechenschaft gezogen werden. Aber das soll nicht das Thema dieses Blogs sein.
Ich verfolge seit einiger Zeit den interessanten Gedanken, dass man seine Meinung zwar frei äußern darf, aber damit in der Gesellschaft und im Berufsleben erhebliche Probleme bekommen kann.
Oft werden wir in den Medien davor gewarnt, zu viele Informationen über sich, vor allem im Internet, preis zugeben. Dazu gehört vor allem auch die politische Einstellung. Denn wer sich im Internet oder auf andere Art und Weise frei über seine politische Ausrichtung äußert kann schwerwiegende Probleme bekommen.
Wer sich beispielsweise einer rechtsextremen Partei verbunden fühlt und dies auch kundtut, wird ein Problem in unserer Gesellschaft haben, da ein großer Teil der deutschen Bevölkerung dieses nicht akzeptieren kann.
Aber auch wer seine politische Ausrichtung in etablierten bzw. gemäßigten Parteien bekanntgibt, könnte den einen oder anderen Nachteil spüren. So bewirbt sich beispielsweise Bewerber XY bei einem renommierten Mittelstandsunternehmen, welches die politischen Programme der FDP unterstützt. Dieser Bewerber hat aber nun im Internet verlautbaren lassen, dass er Die Linke wählt. Dann kann es durchaus passieren, dass der Vorsitzende des entsprechenden Unternehmens dann zu sich sagt, er wolle keinen „Kommunisten“ in seinen Reihen beschäftigen.
Nun möchte ich aber zu einem aktuellen Beispiel kommen: Thilo Sarrazin, ehemaliger Finanzsenator Berlins und Mitglied des Vorstandes der Bundesbank. Vor einigen Wochen äußerte er seine Meinung bzgl. Ausländer in Berlin auf sehr drastische und klare Art und Weise. Als das betreffende Interview erschien, war die Entrüstung groß, denn sobald in unserer Gesellschaft das Thema Ausländer aufgegriffen und dann auch noch so überspitzt formuliert wird, wie von Herrn Sarrazin geschehen, wird das ganz schnell als Rassismus dargestellt. Auch die Medien tragen dazu bei, dass nahezu jeder Bundesbürger dieses mitkriegt. Nun bekommt Thilo Sarrazin die Konsequenzen seiner Meinungsäußerung zu spüren, in der deutschen Gesellschaft wird er teilweise gemieden (z.B. von Kollegen und Politikern), er wird von vielen ausländischen Mitbürgern verachtet und seine Befugnisse in seinem Beruf wurden beschnitten.
Wir sehen also, dass in der Bundesrepublik Deutschland zwar ein Recht auf die freie Meinungsäußerung existiert, aber wir sehen auch welche gesellschaftlichen und beruflichen Konsequenzen damit einhergehen können. Wenn dieses Grundrecht erreichen sollte, dass man sich völlig angst-frei über bestimmte Themen unterhalten kann, dann reicht es in dieser Form offenbar nicht aus. Wir als Gesellschaft müssen auch mit extremen Meinungen klarkommen, uns austauschen und überzeugen.
Wir brauchen Toleranz und keine Tabus
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