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Weg mit der Vorratsdatenspeicherung

2. März 2010 von Felix

Heute hat das Bundesverfassungsgericht das umstrittenen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten gekippt. Damit dürfen keine Telefon- und Internetdaten der Bürger ohne begründeten Verdacht mehr gespeichert werden. Der größte Teil des Gesetzes ist nicht mit Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetz (Post- und Fernmeldegeheimnis) vereinbar und die bereits gespeicherten Daten seien umgehend zu vernichten und dürfen nicht für die entsprechenden Ermittlungszwecke genutzt werden. Damit hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einmal mehr seine Daseinsberechtigung bestätigt.

Allerdings ist der Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung noch nicht zu 100% gewonnen, denn derzeit existiert eine EU-Richtlinie auf der das verfassungswidrige Gesetz basierte. Diese Richtlinie sollte ebenfalls aufgehoben werden, damit befasst sich nun weiterhin der AK Vorratsdatenspeicherung.

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Kategorien: Politik, Zensur
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2 Reaktionen »

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2 Kommentare

Gravatar Nils Firefox 3.6.NETCLR3.5.30729 Windows XP ∼

Habe ich heut 1000 mal im Radio gehört (auf der Arbeit) ich weiß noch nicht genau was ich davon halten soll einerseits ist es sehr gut aber dennoch wird es in abgeschächter Form wiederkommen.

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Gravatar Felix Firefox 3.6.NETCLR3.5.30729 Ubuntu  ∼

@Nils
Darum setzt sich der AK Vorratsdatenspeicherung jetzt dafür ein, die EU-Richtlinie, die von den EU-Staaten ein solches Gesetz verlangt, ebenfalls zu kippen.
Es gibt natürlich derzeit Stimmen, die sagen, es hätte besser ausgehen können und das stimmt auch, aber dennoch ist dies ein guter Anfang

Die Hoffnung stirbt zuletzt, vielleicht schnallt man ja auch in der Politik langsam, dass ein Abhören und Abfangen aller Bürger nicht die Lösung gegen Terrorismus ist

“Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu erlangen, wird am Ende beides verlieren” Benjamin Franklin

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